In der ersten substanziellen Tarifänderung seit Ende September hat das BAZG am 2. Oktober weitreichende Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in Kosovo eingeführt. Die Änderung, die am 1. Oktober in Kraft trat, setzt den Zollsatz für über 5'700 Tariflinien auf null und gewährt für weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse ermässigte Sätze. Unabhängig davon wurden die allgemeinen Zollsätze (MFN) für eine kleine Gruppe von Agrarprodukten, vor allem Futtermittel, für alle Ursprünge gesenkt.

Was diese Version ändert

Nach sieben Versionen ohne Änderungen hat das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eine umfangreiche Aktualisierung des Gebrauchstarifs veröffentlicht. Die mit Abstand bedeutendste Änderung ist die Einführung eines neuen präferenziellen Zollregimes für Waren mit Ursprung in Kosovo, das über 6'200 Zolltarifnummern betrifft.

Die meisten dieser Änderungen führen eine vollständige Zollbefreiung für industrielle und landwirtschaftliche Produkte ein. Für eine kleinere Anzahl sensibler Agrarprodukte wurden spezifische, ermässigte Zollsätze festgelegt.

Zusätzlich wurden die allgemeinen Zollsätze (Normalansatz) für eine eng definierte Gruppe von Getreide, Gemüse und anderen pflanzlichen Erzeugnissen, die hauptsächlich als Futtermittel oder für technische Zwecke bestimmt sind, leicht gesenkt. Diese Senkungen gelten für Importe aus allen Ländern, einschliesslich der EU und des Vereinigten Königreichs.

Zollansätze

Die Änderungen konzentrieren sich ausschliesslich auf die Zollsätze und betreffen keine Bewilligungen oder Kontrollen.

Neue Zollpräferenzen für Kosovo

Die grösste Änderung ist die Einführung von Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in Kosovo. Dies ist keine routinemässige Anpassung, sondern eine neue handelspolitische Massnahme im Zolltarif.

  • Zollfreiheit für die meisten Waren: Für 5'738 Tariflinien wurde ein Zollsatz von 0 CHF pro 100 kg Bruttogewicht eingeführt. Dies erstreckt sich über fast alle Bereiche des Tarifs, mit den meisten betroffenen Linien in den Kapiteln für Maschinen (Kapitel 84), organische Chemie (Kapitel 29) und elektrische Maschinen (Kapitel 85).
  • Ermässigte Sätze für Agrarprodukte: Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die oft im Rahmen von Zollkontingenten eingeführt werden, wurden spezifische Präferenzzölle festgelegt. Diese sind zwar nicht null, aber tiefer als der Normalansatz. Beispiele hierfür sind Sätze wie 15 CHF, 27 CHF oder 71 CHF pro 100 kg für verschiedene Fleisch-, Milch- und verarbeitete Lebensmittelprodukte.

Senkung der MFN-Zollsätze für bestimmte Agrarwaren

Unabhängig von den Änderungen für Kosovo wurden die allgemeinen Zollsätze (MFN), die für alle Ursprünge gelten, auf 147 Tariflinien gesenkt. Diese Anpassungen betreffen hauptsächlich landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Tierfütterung oder technische Zwecke.

  • Für verschiedene Getreidearten zu Futterzwecken (Kapitel 10) sanken die Sätze beispielsweise von 10 CHF auf 9 CHF oder von 10 CHF auf 7 CHF pro 100 kg Bruttogewicht.
  • Bei bestimmten Bohnen und Hülsenfrüchten zu Futterzwecken (Kapitel 07) wurde der Satz von 5 CHF auf 4 CHF pro 100 kg reduziert.
  • Einige technische Hülsenfrüchte sahen eine Reduktion von 0.5 CHF auf 0.4 CHF pro 100 kg.
  • Für Reis und Melasse zu Futterzwecken wurde der Zollsatz von 1 CHF auf 0 CHF pro 100 kg gesenkt, was einer Zollbefreiung gleichkommt.

Neun weitere Tariflinien wurden ohne Satzänderung neu festgesetzt, was eine administrative Massnahme ohne Auswirkungen auf die zu zahlenden Zölle darstellt.

Wann die Änderungen gelten

Alle in dieser Version enthaltenen Änderungen der Zollsätze traten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Was das für Sie bedeutet

Exporteure sollten prüfen, ob ihre Produkte von den über 6'200 betroffenen Tariflinien erfasst sind.

  • Exporteure mit Ursprungswaren aus Kosovo: Für Sie ist es entscheidend, die neuen Präferenzzölle zu prüfen. Für viele Ihrer Produkte könnte neu Zollfreiheit gelten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Ursprungsregeln einhalten, um von den neuen Sätzen profitieren zu können.
  • Exporteure von Agrarprodukten (alle Ursprünge): Wenn Sie die spezifischen Getreide-, Gemüse- oder Müllereierzeugnisse exportieren, die von den MFN-Senkungen betroffen sind, sollten Sie Ihre Kalkulationen und Systeme mit den neuen, niedrigeren Zollsätzen aktualisieren.

In Zahlen

Was sich geändert hat Was sich geändert hat BAZG-Ausgabe 2026-10-02 · nach Bedeutung der Änderung Neue Zollmassnahme 6,185 Ansatz tiefer neu festgesetzt 147 Ansatz unverändert neu festgesetzt 9 Ein neu festgesetzter Ansatz ist eine Folgemassnahme, kein neuer Zoll. Zolländerungen nach Ländergruppe Zolländerungen nach Ländergruppe Tarifnummern je BAZG-Ländergruppe Kosovo 6,184 Normalansatz (MFN) — alle Ursprünge 136 Europäische Union 5 Vereinigtes Königreich 5 Moldau, Republik 3 Marokko 2 China (ohne Hongkong) 1 Kolumbien 1 Am stärksten betroffene HS-Kapitel Am stärksten betroffene HS-Kapitel Geänderte Tarifnummern nach Kapitel 84: Kernreaktoren, Kessel, Maschinen,… 538 29: Organische chemische Erzeugnisse 449 85: Elektrische Maschinen, Apparate,… 296 07: Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Kno… 252 03: Fische und Krebstiere, Weichtiere… 237 28: Anorganische chemische Erzeugniss… 180 72: Gusseisen, Eisen und Stahl 167 87: Automobile, Traktoren, Motorräder… 158