Der 2. Juni 2026 war geprägt von einer außergewöhnlich hohen Aktivität im EU-Zolltarif, die von Handelsschutzmaßnahmen für Eisen- und Stahlerzeugnisse dominiert wurde. Während neue Zollkontingente für südkoreanischen Stahl in Kraft traten und neue Auflagen für chinesische Verbindungselemente wirksam wurden, liefen am Vortag bedeutende Antidumpingmaßnahmen aus. Diese betrafen eine Reihe von Chemikalien aus China und anderen Ländern sowie Forellenprodukte aus der Türkei.
Die Themen
Mit fast 3.000 erfassten Änderungen war der 2. Juni 2026 ein Tag mit außergewöhnlich hohem Volumen im Gemeinsamen Zolltarif der EU. Die Aktivität wurde überwältigend von Handelsschutzmaßnahmen bestimmt, die fast 2.500 Datensätze ausmachten und sich stark auf den Eisen- und Stahlsektor konzentrierten (Warennummernkapitel 72 und 73). Die meisten Änderungen betrafen die Gültigkeit bestehender Maßnahmen, was auf eine umfassende administrative Anpassung hindeutet.
Im Lärm dieser Anpassungen sind zwei gegenläufige Signale erkennbar: Einerseits eine Verschärfung durch neue Auflagen und die Aktualisierung bestehender Zölle, andererseits eine Liberalisierung durch das Auslaufen mehrerer Antidumpingmaßnahmen und die Einführung neuer Zollkontingente.
Wichtigste Punkte
Die bedeutendste Entwicklung war das Auslaufen einer Reihe von Antidumpingmaßnahmen mit Wirkung zum 1. Juni 2026, was den Handel in mehreren Sektoren liberalisiert:
- Türkische Fischereierzeugnisse: Antidumpingzölle auf verschiedene Zubereitungen von Forellen aus der Türkei (Warennummernkapitel 03, 16) sind ausgelaufen.
- Chemische Erzeugnisse: Mehrere Antidumpingmaßnahmen liefen aus, darunter für Adipinsäure und Alkylphosphonsäuren aus China sowie für Butylacrylat und 2-Ethylhexylacrylat aus China, Saudi-Arabien, Südafrika und den Vereinigten Staaten.
- Textilien: Die Maßnahmen für genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten aus China liefen ebenfalls aus.
Im Gegensatz dazu wurde eine bestehende Antidumpingmaßnahme auf Acesulfam (ein Süßstoff) aus China aktualisiert, wobei ein spezifischer Zollsatz von 4,58 EUR pro Kilogramm für bestimmte Exporteure ab dem 1. Juni 2026 gilt.
Inkrafttretende Maßnahmen
Am 2. Juni 2026 traten mehrere Maßnahmen in Kraft, die für Importeure von unmittelbarer Bedeutung sind:
- Stahl aus Südkorea: Für eine breite Palette von flachgewalzten Stahlerzeugnissen aus Südkorea (Warennummernkapitel 7210 und 7212) wurden neue Zollkontingente mit einem Zollsatz von 0 % wirksam.
- Verbindungselemente aus China: Für bestimmte Schrauben aus Eisen oder Stahl aus China (Warennummern 73181542 und 73181548) traten neue Auflagen im Rahmen von Handelsschutzmaßnahmen in Kraft.
Zusätzlich wurden mehrere zukunftsgerichtete Maßnahmen in den TARIC geladen, darunter:
- Stahl aus der Türkei: Änderungen der Gültigkeit von Antidumpingzöllen auf bestimmte warmgewalzte Stahlerzeugnisse, die am 1. Juli 2026 wirksam werden.
- Landwirtschaft: Neue Zollkontingente für Lebendrinder (gültig ab 1. Juli), Rindfleischnebenerzeugnisse aus Argentinien (gültig ab 1. Juli) und Anpassungen der Einfuhrpreise für Aprikosen aus dem Libanon (gültig ab 21. Juni und 1. Juli).
- Fisch aus Norwegen: Änderungen an Zollkontingenten für Heringe und andere Fische, die am 16. Juni 2026 in Kraft treten.
Was zu beobachten ist
Die hohe Änderungsdynamik im Eisen- und Stahlsektor deutet auf eine anhaltende strategische Neuausrichtung der EU-Handelspolitik in diesem Bereich hin. Die Einführung neuer Kontingente für Südkorea bei gleichzeitiger Anpassung der Zölle für die Türkei zum 1. Juli schafft neue Wettbewerbsbedingungen. Unternehmen, die in diesen Lieferketten tätig sind, sollten die Auswirkungen dieser sich schnell entwickelnden regulatorischen Landschaft genau prüfen.