Die regulatorische Aktivität im EU-Zolltarif am 4. Juni war von zwei Hauptthemen geprägt. Im Vordergrund stand die Einführung einer neuen Handelsschutzmaßnahme, die aliphatisch-aromatische Copolyester (PBAT) aus China betrifft und am selben Tag in Kraft trat. Parallel dazu wurde eine Welle von 35 zukünftigen Maßnahmen geladen, die sich fast ausschließlich auf Änderungen der Einheiten für Obst und Gemüse konzentrieren und auf routinemäßige saisonale Anpassungen der Einfuhrpreise in den kommenden Wochen hindeuten.
Die Themen
Am 4. Juni wurden 37 neue Maßnahmen in den TARIC aufgenommen. Die überwältigende Mehrheit davon — 35 Maßnahmen — waren zukunftsdatierte Einheitenänderungen, die sich auf den Agrarsektor konzentrieren. Dies deutet auf eine bevorstehende Welle von Anpassungen bei den Einfuhrpreisen für Obst und Gemüse hin. Im Gegensatz dazu standen zwei Handelsschutzmaßnahmen, die am selben Tag in Kraft traten und auf einen spezifischen Kunststoff aus China abzielten.
Im Fokus: Handelsschutz bei Kunststoffen
Die wichtigste Entwicklung des Tages war die Einführung von Maßnahmen für aliphatisch-aromatische Copolyester (PBAT), die unter der Warennummer 3907998050 klassifiziert sind. Gemäß der Information I2964/26 wurden Maßnahmen sowohl für Einfuhren aus China als auch für Einfuhren aus allen Ländern eingeführt. Die Bezeichnung als „Information“ deutet typischerweise auf die Einleitung einer Untersuchung oder die Einführung einer Registrierungspflicht für Einfuhren hin, anstatt auf die Erhebung eines endgültigen Zolls.
Inkrafttreten und Ausblick
Die beiden oben genannten Handelsschutzmaßnahmen für Copolyester traten am 4. Juni in Kraft.
Darüber hinaus signalisiert die große Anzahl an geladenen, aber zukünftig wirksamen Maßnahmen einen bevorstehenden regulatorischen Schwerpunkt. Händler von Waren der Kapitel 7 (Gemüse) und 8 (Früchte und Nüsse) sollten sich auf zahlreiche Anpassungen der Einheitenänderungen vorbereiten, die typischerweise mit der Berechnung von Zöllen auf Basis von Einfuhrpreisen zusammenhängen. Diese Änderungen werden in den kommenden Wochen und Monaten wirksam und erfordern eine genaue Beobachtung der geltenden Zollsätze.