Am 16. Juni wurden keine neuen Vorschriften in den Gemeinsamen Zolltarif der EU geladen, jedoch traten an diesem Tag 329 bereits angekündigte Maßnahmen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind die Einführung eines neuen Antidumpingzolls von bis zu 27,9 % auf bestimmte Flacherzeugnisse aus Stahl chinesischen Ursprungs sowie die Aktivierung einer großen Anzahl von Zollkontingenten für Fischereierzeugnisse, die hauptsächlich Importe aus Norwegen und Island mit einem Zollsatz von 0 % ermöglichen.
Die Themen des Tages
Der 16. Juni war ein Tag der Aktivierung, nicht der Neuschaffung von Vorschriften. Während keine neuen Maßnahmen in den TARIC geladen wurden, traten fast 330 zuvor angekündigte Regelungen in Kraft. Diese Welle an Änderungen umfasste sowohl handelspolitische Schutzmaßnahmen in Form eines neuen Antidumpingzolls als auch eine deutliche Handelsliberalisierung durch die Eröffnung zahlreicher Zollkontingente im Fischereisektor.
Im Fokus: Inkrafttreten von Maßnahmen
Die wichtigsten an diesem Tag wirksam gewordenen Maßnahmen waren:
Antidumpingzoll auf Stahlerzeugnisse aus China: Ein neuer Antidumpingzoll gemäß Verordnung R0819/24 trat für bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (erfasst unter der Warennummer 7212506185) mit Ursprung in China in Kraft. Die Zollsätze sind unternehmensspezifisch und reichen bis zu 27,9 %. Insgesamt gibt es 76 verschiedene Zollsätze für einzelne Exporteure und Varianten.
Zollkontingente für Fischereierzeugnisse: Eine große Anzahl von Zollkontingenten für verschiedene Fischereierzeugnisse aus Kapitel 03 wurde aktiviert. Diese betreffen unter anderem Heringe, Makrelen und Sardinen. Die Kontingente ermöglichen die Einfuhr zu einem Zollsatz von 0 % und begünstigen vor allem Importe aus Norwegen und Island. Eine Ausnahme bildet ein Kontingent für bestimmte Makrelen (0303541095) aller Ursprungsländer, das einen Zollsatz von 7,5 % vorsieht. Diese Maßnahmen stellen eine bedeutende, oft saisonal bedingte Marktöffnung für den Sektor dar.
Was zu beobachten ist
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung R0819/24 müssen Importeure der betroffenen chinesischen Stahlerzeugnisse sorgfältig prüfen, welcher der 76 spezifischen Zollsätze für ihren Lieferanten gilt, um die korrekte Zollanmeldung sicherzustellen. Die gleichzeitige Aktivierung der zahlreichen Fischquoten markiert einen wichtigen Stichtag im Handelskalender für den Fischereisektor, dessen zollbegünstigte Importkapazitäten nun zur Verfügung stehen.