Am Montag, den 29. Juni, wurde keine Aktualisierung des Gemeinsamen Zolltarifs der EU veröffentlicht, was einen ruhigen Start in die letzte Woche des Quartals markiert. Die einzige regulatorische Bewegung des Tages war das Inkrafttreten von drei zuvor angekündigten technischen Änderungen, die sich auf die Einfuhrbedingungen für bestimmte Eiprodukte (Warennummer 0408918000) aus Argentinien beziehen.

Heute in Kraft getreten

Drei technische Anpassungen für Eiprodukte (Warennummer 0408918000) aus Argentinien traten heute in Kraft. Die Änderungen, die unter der Verordnung R0524/26 veröffentlicht wurden, betreffen die Gültigkeit und die Einheiten für die Zollberechnung, was auf eine Anpassung des geltenden Einfuhrpreissystems hindeutet.

Was zu beachten ist

Da der 30. Juni das Ende des zweiten Quartals markiert, steht eine routinemäßige Übergangsphase für zahlreiche Handelsmaßnahmen bevor. Händler sollten insbesondere auf die Aktivierung neuer Zollkontingentperioden ab dem 1. Juli achten. Die entsprechenden Maßnahmen für das neue Quartal werden in den kommenden Briefings behandelt, sobald sie von den Behörden veröffentlicht werden.