Der 30. Juni markierte einen bedeutenden regulatorischen Übergangstag im EU-Handel. Während die Zahl der neu erfassten Maßnahmen mit elf gering war, traten fast 200 zuvor festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese Welle von Änderungen zum Ende des zweiten Quartals umfasste die Aktivierung neuer Handelsschutzmaßnahmen für bestimmte chemische Polymere, die Einführung von Zollaussetzungen für verschiedene Industrieerzeugnisse und routinemäßige saisonale Anpassungen der Einfuhrpreise für Obst und Gemüse.
Ein Tag des Übergangs zum Quartalsende
Wie in den letzten Briefings erwartet, war der letzte Tag des zweiten Quartals von einer umfangreichen regulatorischen Umstellung geprägt. Während die am 30. Juni veröffentlichte Aktualisierung des Zolltarifs nur geringfügige technische Änderungen enthielt — hauptsächlich im Bereich Milchprodukte und Eier (Kapitel 4) —, lag der Schwerpunkt des Tages auf dem Inkrafttreten von 191 Maßnahmen. Dieses Volumen ist typisch für das Ende eines Quartals und leitet den Übergang in die neue Handelsperiode ein, die am 1. Juli beginnt.
Heute in Kraft getreten
Die am 30. Juni wirksam gewordenen Maßnahmen deckten ein breites Spektrum von Sektoren ab, wobei die folgenden Punkte hervorzuheben sind:
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Handelsschutzmaßnahmen für Chemikalien: Vier neue Handelsschutzmaßnahmen traten für bestimmte Copolymere (Warennummern 3907292035 und 3907292090) in Kraft. Diese betreffen Einfuhren aus China sowie aus allen anderen Ländern („Alle Länder“).
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Zollaussetzungen für Industriegüter: Mehrere Zollaussetzungen, die einen Zollsatz von 0 % gewähren, wurden für spezifische industrielle Vorprodukte wirksam. Dazu gehören Silika-Füllstoff (2811220040), Dimethylsebacat (2917139010 und 2917139020) und ein Zylinderkopfrohling aus Aluminiumlegierung für Motoren (8409910015).
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Anpassungen bei Agrarprodukten: Eine Reihe von Änderungen der Einfuhrpreise trat für frisches Obst und Gemüse in Kraft. Betroffen waren unter anderem Tomaten (0702000000) aus Marokko und der Türkei, Gurken (07070005), Zucchini (0709931000) und Zitronen (0805501000) aus Südafrika. Diese Anpassungen sind Teil der saisonalen Regulierung des EU-Agrarmarktes.
Was zu beachten ist
Mit dem Abschluss des zweiten Quartals beginnt am 1. Juli eine neue Periode für zahlreiche mengenmäßige Beschränkungen. Händler sollten insbesondere auf die Aktivierung der neuen Zollkontingente für das dritte Quartal achten, beispielsweise im Stahlsektor. Die Details zu diesen neuen Kontingenten und anderen Maßnahmen, die ab dem 1. Juli gelten, werden in den kommenden Briefings behandelt, sobald sie von den Behörden veröffentlicht werden.