Die Europäische Union hat heute ihre Gangart im Handelsschutz weiter verschärft und mit 260 neuen Maßnahmen gezielt die Umgehung bestehender Zölle ins Visier genommen. Die heute veröffentlichten Änderungen, die rückwirkend zum 13. August gelten, führen einen Antidumpingzoll von 62,9 % auf Glasfaserprodukte chinesischen Ursprungs ein, die aus dem Kosovo, Moldawien, Nordmazedonien und Serbien versandt werden. Diese konzertierte Aktion unterstreicht den Fokus der EU auf die Schließung von Schlupflöchern. Parallel dazu traten heute 25 zuvor angekündigte Maßnahmen in Kraft, die neue Einfuhrpreise für eine Reihe von Obst- und Gemüsesorten festlegen.
Die Hauptthemen
Das heutige Update des Zolltarifs war ausschließlich dem Handelsschutz gewidmet. Alle 260 erfassten Änderungen betreffen Antidumpingmaßnahmen und konzentrieren sich vollständig auf den Sektor Glas und Glaswaren (Kapitel 70). Dies setzt den intensiven Fokus auf diesen Bereich fort, der bereits in den letzten Wochen zu beobachten war. Die heutige Aktion geht jedoch einen Schritt weiter, indem sie explizit auf die Bekämpfung von Zollumgehung abzielt – ein klares Signal, dass die EU nicht nur neue Zölle einführt, sondern auch deren konsequente Durchsetzung sicherstellt.
Im Fokus: Antidumping-Maßnahmen gegen Umgehung
Das Kernstück des heutigen Updates ist eine Reihe von Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung R0357/24 eingeführt wurden und rückwirkend zum 13. August in Kraft traten. Diese zielen darauf ab, die Umgehung bestehender Antidumpingzölle auf Glasfaserprodukte aus China zu unterbinden.
- Betroffene Waren: Glasfaserprodukte (verschiedene HS-Codes unter Position 7019) mit Ursprung in China.
- Umgehungstatbestand: Die Maßnahmen gelten für Waren, die aus dem Kosovo, der Republik Moldau, Nordmazedonien und Serbien in die EU versandt werden.
- Zollsatz: Für diese Sendungen wird ein Antidumpingzoll von 62,9 % erhoben.
Diese Maßnahmen sind eine direkte Reaktion auf Handelsströme, die darauf hindeuten, dass chinesische Waren über Drittländer umgeleitet werden, um die Zölle zu umgehen. Dies bestätigt die bereits in der Vorwoche beobachteten Anzeichen für verstärkte Kontrollen in diesem Bereich.
Heute in Kraft getreten
Unabhängig von den heute geladenen Handelsschutzmaßnahmen traten am 14. August 25 zuvor angekündigte Maßnahmen in Kraft. Dabei handelt es sich um routinemäßige Anpassungen der Einfuhrpreise für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Verordnung R2447/15. Betroffen sind unter anderem:
- Knoblauch (0703200000)
- Paprika (0709601000)
- Avocados (0804400010)
- Orangen (0805102200, 0805102400, 0805102800)
- Mandarinen (0805220020, 0805290011)
Diese Änderungen sind für Importeure von Frischwaren aus allen Ländern relevant.
Was zu beobachten ist
Die heutige Aktion gegen die Umgehung von Zöllen ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die EU ihre Handelsschutzinstrumente umfassend einsetzt. Unternehmen, die mit Waren handeln, die EU-Antidumping- oder Antisubventionszöllen unterliegen, müssen ihre Lieferketten genau prüfen. Die Ausweitung der Maßnahmen auf Sendungen aus Drittländern, die nicht die Ursprungsländer sind, erhöht die Komplexität und das Compliance-Risiko erheblich.