Die regulatorische Aktivität im EU-Handel bleibt auf den Stahlsektor fokussiert. Wie in den letzten Tagen wurden weitere Zollkontingente im Rahmen der Verordnung R1457/26 veröffentlicht, diesmal für verschiedene Stahlerzeugnisse aus Südafrika, die rückwirkend zum 27. August in Kraft traten. Davon getrennt traten heute 23 zuvor angekündigte Maßnahmen in Kraft, die pauschale Einfuhrwerte für eine breite Palette von Obst und Gemüse aus allen Ländern aktualisieren.
Die Themen des Tages
Die heutige Aktualisierung des Gemeinsamen Zolltarifs setzt das Muster der letzten Tage fort. Die neu veröffentlichten Maßnahmen konzentrieren sich ausschließlich auf den Eisen- und Stahlsektor und führen die gestaffelte Implementierung einer einzigen umfassenden Stahlregulierung fort. Parallel dazu liegt der Schwerpunkt der heute in Kraft tretenden Maßnahmen auf routinemäßigen, aber für Importeure wichtigen Preisanpassungen im Agrarsektor. Es wurden keine neuen Handelsschutzmaßnahmen wie Antidumping- oder Ausgleichszölle verzeichnet.
Stahlkontingente für Südafrika geladen
In Fortsetzung der in den letzten Tagen für Nordmazedonien, Südkorea, die Türkei und die Ukraine gemeldeten Maßnahmen hat die EU heute 13 neue Zollkontingente für Südafrika eingeführt. Die Maßnahmen, die unter die Verordnung R1457/26 fallen, ermöglichen die zollfreie Einfuhr (0,000 %) für bestimmte Mengen von Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, unter anderem der HS-Codes 7219 und 7220. Diese Kontingente wurden mit einem Wirksamkeitsdatum von gestern, dem 27. August, geladen.
Was heute in Kraft tritt
Unabhängig von den Stahlmaßnahmen traten heute 23 zuvor angekündigte Regelungen in Kraft. Dabei handelt es sich um aktualisierte pauschale Einfuhrwerte für eine Vielzahl von Obst und Gemüse aus allen Ländern, wie in der Verordnung R2447/15 festgelegt. Betroffen sind unter anderem:
- Zwiebeln und Knoblauch (Kapitel 07)
- Bohnen und Paprika (Kapitel 07)
- Avocados, Orangen und Grapefruits (Kapitel 08)
Diese Anpassungen sind für Importeure von Agrarprodukten von unmittelbarer Bedeutung für die Zollwertermittlung.
Was zu beobachten ist
Die mehrtägige, gestaffelte Einführung von Stahlzollkontingenten im Rahmen der Verordnung R1457/26 scheint nun eine breite Länderabdeckung erreicht zu haben. Die Aufmerksamkeit wird sich nun darauf richten, wie diese neuen Kontingente von den Marktteilnehmern genutzt werden. Die regelmäßigen Anpassungen der Einfuhrpreise für Agrarprodukte werden als Teil der normalen regulatorischen Routine fortgesetzt.